Fördermöglichkeiten
Das im Januar 2011 durch die Bundesregierung in Kraft gesetzte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen u. a. bei der Finanzierung des Nachhilfeunterrichtes.
Antragsberechtigt hierfür sind
- Empfänger von SGB-II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
- Leistungsempfänger nach dem SGB XII (Sozialhilfe),
- Wohngeldempfänger,
- Empfänger von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Nähere Informationen sowie Antragsunterlagen erhalten Sie
- im Jobcenter Stendal,
- im Sozialamt des Landkreises Stendal,
- sowie bei uns im Lern-Center der BBA "Altmark".
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Aktualisiert (Dienstag, den 24. Juli 2018 um 13:06 Uhr)